Die arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASchG hat die Aufgabe, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb zu unterstützen und zu beraten. Sie hat in allen Fragen der auf die Arbeitsbelastungen bezogenen Prävention, der menschengerechten Arbeitsgestaltung, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitshygiene mitzuwirken.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet je nach Mitarbeiteranzahl und Tätigkeitprofil Präventionszeit im Betrieb zu organisieren. Pro Angestellten und Kalenderjahr werden für Büroarbeitsplätzen 1,2 Stunden, für sonstige Arbeitsplätze 1,5 Stunden und für Nachtarbeitsplätze jeweils nochmals 0,5 Stunden berechnet.
Die Aufteilung der Präventionszeit ist wie folgt geregelt: mindestens 40% auf die SFK, mindestens 35% auf den/die Arbeitsmediziner,
den Rest je nach Gefährdungs- und Belastungssituation in der Arbeitsstätte auf sonstige geeignete Fachleute, insbesondere auf ArbeitspsychologInnen und/oder SFK oder AM.
Um die gesetzlichen Vorgaben des Gesundheitsschutzes in Betrieben ordentlich umsetzen zu können, sind folgende Links hilfreich.
Dr. Steiner
Arzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin
Handelsstraße 6
5162 Obertrum
Telefon: 06219 8077
Fax: 06219 8077 4
Hausärztliche Versorgung
Prävention und Vorsorge
Diagnostik
Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben